Pflegekasse-Leistungsrechner
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und sehen Sie sofort, welche monatlichen Leistungen Ihnen zustehen – und wie Sie diese für unsere Haushalts- und Alltagshilfe nutzen können.
Schon mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zu.
Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – die konkrete Höhe hängt von Ihrer Situation und Pflegekasse ab. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Ratgeber zu Ihren Pflegeleistungen
Verständlich erklärt – damit Sie genau wissen, was Ihnen zusteht und wie Sie es nutzen.

Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat sinnvoll nutzen
Vielen steht monatlich Geld für Unterstützung im Alltag zu – doch es bleibt oft ungenutzt. So holen Sie das Beste aus Ihrem Entlastungsbetrag heraus.
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Pflegegrad beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Der Weg zum Pflegegrad wirkt kompliziert – ist es aber nicht. Wir zeigen Ihnen die einzelnen Schritte vom Antrag bis zur Einstufung.
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat, die viele verschenken
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz: Monat für Monat zahlt die Pflegekasse eine Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – so sichern Sie den Anspruch.
WeiterlesenIhre Fragen, kurz beantwortet
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?
Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
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- Kirchweg 6a, 38104 Braunschweig